Teilnahmebedingungen

Leistungen

Die Teilnahmegebühr wird pauschal erhoben. Dies geschieht unabhängig von der Anzahl der gebuchten Teilnahme-Tage. Die Gebühr enthält die Conference-Teilnahme inkl. Conference-Unterlagen, Dolmetscherservice, Pausenerfrischungen und Mittagessen sowie die Teilnahme an unserer Abendveranstaltung.  Aufwendungen eines Teilnehmers, die durch An- und Abreise, Unterkunft oder Transfers am Veranstaltungsort entstehen, sind nicht enthalten.

 

Anmeldung

Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei der SCHEMA anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Bestätigung erhält. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 299,- € netto wird Ihnen in Papierform per Post in Rechnung gestellt. Eine Teilerstattung durch Nichtnutzung von Angebotsinhalten, wie beispielsweise Fernbleiben der Abendveranstaltung, ist leider nicht möglich. Ebenso kann die Teilnahme nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden.

 

Rücktritt/Umbuchung

Sie können Ihre Anmeldung bis zum 12.04.2020 kostenfrei stornieren. Danach wird die komplette Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung hat per E-Mail an marketing@quanos-content-solutions.com zu erfolgen. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Conference erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenlos möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht für private Endverbraucher bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

Abweichungen in der Durchführung

Programmänderungen, der Austausch von Referenten sowie die Absage der Conference wegen zu geringer Nachfrage oder höherer Gewalt bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle einer Absage der Conference wird der Besucher unverzüglich benachrichtigt und die bereits geleistete Zahlung umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche des Besuchers sind ausgeschlossen.

 

Foto- und Videoaufnahmen

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass während der Conference ggf. Film-, Bild-, Wort- und Tonaufzeichnungen von Ihnen entstehen. Diese Aufnahmen dürfen von den Unternehmen der SCHEMA Gruppe unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen uneingeschränkt genutzt werden.

 

Datenschutz

Die SCHEMA speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Teilnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die SCHEMA auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat die SCHEMA technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Mit Ihrer Anmeldung zur SCHEMA-Conference erklären Sie sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer auch personenbezogenen Daten einverstanden. Dabei sei darauf hingewiesen, dass Sie Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft elektronisch (info@quanos-content-solutions.com) oder postalisch (SCHEMA Consulting GmbH, Hugo-Junkers-Str. 15-17, 90411 Nürnberg) widerrufen können.

 

Haftung

Die SCHEMA haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die SCHEMA haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit die SCHEMA im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 10.000,00 EUR für Sachschäden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die die SCHEMA haften soll, unverzüglich der SCHEMA anzuzeigen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die SCHEMA ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SCHEMA.